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Sehr
geehrte Damen und Herren,
im
Zuge bestimmter europäischer Regelungen über stoffliche Fragen hat der
Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA (Europäische Chemikalien-Agentur) am 17.02.2011
das Flammschutzmittel HBCD in den Annex XIV (Zulassungsliste) der
REACh-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation
and Restriction of Chemicals) aufgenommen.
Gemäß
REACH Art. 33 (1) kommen wir deshalb unserer Informationspflicht gegenüber
unseren Kunden über das Vorhandensein von HBCD als additives Flammschutzmittel
in expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) nach. Das Technisches Informationsblatt enthält für Sie sämtliche relevanten Daten.
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